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Rund ums Rezept

„Mehr als 93 % der Kunden, die regelmäßig unseren Rezept-Service nutzen, empfehlen diesen uneingeschränkt weiter.“

Rezepte bei apolux.de einlösen!

Fragen & Antworten zum Rezept (FAQ)

Kann ich das mir verschriebene Medikament durch ein preisgünstigeres austauschen?

Für Kassenrezepte gilt: Wurde Ihnen anstelle eines speziellen Arzneimittels lediglich ein Wirkstoff verschrieben oder nicht ausdrücklich ausgeschlossen, das verordnete Arzneimittel durch ein anderes zu ersetzen (Aut-idem-Verbot), sind wir als Apotheke verpflichtet, Ihnen wirkungsgleiche, jedoch preisgünstigere Arzneimittel auszuhändigen. Damit verringert sich ggf. auch Ihre anfallende Zuzahlung. Sofern kein Aut-idem-Verbot besteht, können privat versicherte Kunden ebenfalls ein preisgünstigeres Präparat beanspruchen oder auf die Verordnung ihres Arztes bestehen.

Welche Angaben müssen auf meinem Rezept stehen?

Damit wir Ihr Rezept schnell bearbeiten können, sollten neben Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift und der Angabe zu Ihrer Krankenkasse folgende Informationen auf Ihrem Original-Rezept vermerkt sein.

Musterabbildung eines Krankenscheins
  • Geburtsdatum
  • Zuzahlungsstatus (gebührenfrei oder gebührenpflichtig); Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises bei der ersten Bestellung mit.
  • Stempel mit Kontaktdaten und Unterschrift des ausstellenden Arztes, sowie das Ausstellungsdatum des Rezeptes
  • Medikamentennamen/Wirkstoff, die Stärke und Darreichungsform für die verordneten Arzneimittel und die Dosierung
  • Handschriftliche Änderung müssen vom Arzt persönlich abgezeichnet werden

Bitte teilen Sie Ihrem Arzt vor der Verordnung mit, dass dieser zusätzlich auf dem Rezept die Dosierung des/der verordneten Arzneimittel(s) vermerkt.

Kann ich alle Produkte bei Ihnen bestellen?

Sie können bei uns alle in Deutschland zugelassenen Fertigarzneimittel und apothekenüblichen Produkte bestellen.

Ausnahmen sind:

  • Betäubungsmittel-Rezepte (gelbes Rezept)
  • T-Rezepte
  • die Pille danach
  • Medikamente, die im Grenzverkehr als Betäubungsmittel gelten. Hierzu zählen starke Schmerz- oder Schlafmittel und bestimmte Arzneimittel aus den Gruppen der Psychopharmaka, sowie starke Schmerz- oder Schlafmittel (wie z. B. Bromazepam, etc.).
  • Individuell anzufertigende Arzneimittel und Rezepturen (z. B. onkologische Zubereitungen und Zubereitungen für parenterale Ernährung)
  • Rezeptpflichtige Tierarzneimittel
Wie kann ich rezeptfreie Produkte mitbestellen?

Bei einer Rezepteinsendung liefern wir Ihre bestellten freiverkäuflichen Produkte versandkostenfrei. Sie können die gewünschten Artikel zusammen mit Ihren verschriebenen Medikamenten in den Warenkorb legen und die Bestellung abschließen. Alle Informationen zur Einsendung Ihres Rezeptes erhalten Sie zusammen mit der Bestellbestätigung. Sie möchten Ihre Bestellung mit dem Rezept einsenden? Einfach Bestellschein ausdrucken und beilegen.

Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich mein Rezept einlösen muss?

Blaues und grünes Rezept: Hat Ihnen Ihr Arzt ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet, ist Ihr Rezept ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Für nicht verschreibungspflichtige Produkte existiert keine Frist.

Rosa Rezept: Dieses Rezept können Sie ab Ausstellungsdatum innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Apotheke einlösen.

Gelbes Rezept: Die Gültigkeit liegt bei sieben Tagen.

Darf jemand anderes mein Rezept für mich einlösen?

Ja, Sie können eine Vertrauensperson damit beauftragen, ihr Rezept bei der Apotheke einzulösen.

Kann ich mein Rezept auch nach Quartalsende einlösen?

Sie können Ihr Rezept auch nach Quartalsende einlösen, insofern Sie die Fristen (siehe Rezeptarten) einhalten.

Allgemeine Informationen

Rezept-Bonus10)

Lösen Sie Ihr Selbstzahler-Rezept bei uns ein und erhalten Sie dafür einen Bonus. Hier erfahren Sie wie es funktioniert.

Zuzahlung bei Kassenrezepten

Wie jede andere Apotheke kann auch APO Pharmacy B. V. gesetzlich dazu verpflichtet sein, im Fall des Einlösens von Rezepten bei den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Zuzahlungen zu erheben. Über diesen Zuzahlungsbetrag stellen wir Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.

Höhe der Zuzahlung

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % des Verkaufspreises des Medikaments erhoben, höchstens aber € 10 und mindestens € 5. Hinzu kommt, dass die Zuzahlung nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels beträgt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Des Weiteren werden für Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen, die bestimmte Preisgrenzen der Krankenkassen überschreiten, Aufzahlungen durch den Gesetzgeber erhoben. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen an Ihre Krankenkasse.

Zuzahlungsbefreiungen

Haben Sie Ihre Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 %) erreicht, stellt Ihnen die jeweilige Krankenkasse auf entsprechenden Antrag hin für das laufende Kalenderjahr eine Befreiung aus. Legen Sie Ihrem Arzt ggf. die Befreiung vor, damit er das Rezept entsprechend kennzeichnen kann.

Rezeptarten

Das blaue Rezept

Das Rezept für Selbstzahler ist das klassische Privatrezept (oft blau, andere Formen und Farben möglich): Die Kosten werden als Vorleistung vom Versicherten getragen. Die Erstattung erfolgt zwischen der privat versicherten Person und der Krankenkasse. Das Privatrezept ist nach Ausstellung 3 Monate gültig.

Auch gesetzlich Versicherte müssen für rezeptpflichtige Produkte im vollen Umfang selbst zahlen, wenn das zu verschreibende Arzneimittel nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht zum Umfang des Leistungspaketes der gesetzlichen Krankenkasse zählen, sind beispielsweise potenzfördernde Mittel, Mittel zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Haarwuchsmittel und die Anti-Baby-Pille (bei Frauen ab 21 Jahren). Das Privatrezept ist nach Ausstellung 3 Monate gültig.

Sie benötigen ein längeres Zahlungsziel für Ihr blaues Rezept? Sprechen Sie uns an. Wir sind selbstverständlich gern für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 8321321 (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

Bis zu € 30 BONUS für Ihr Rezept 10)

Das rosa Rezept

Bei dem rosafarbenen Rezept handelt es sich meist um das umgangssprachlich als Kassenrezept betitelte. Die Kosten für die Medikamente werden bis auf die Zuzahlung und ggf. den Eigenanteil von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellung 28 Tage. Mitunter nutzen Ärzte dieses Formular auch, um ein Privatrezept auszustellen. In diesem Fall gehen die gesamten Kosten zu Lasten des Versicherten. Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellung 3 Monate.

Das grüne Rezept

Hierbei handelt es sich meist um eine ärztliche Empfehlung für rezeptfreie Medikamente. Die Kosten trägt der Patient. Die Gültigkeit für rezeptpflichtige Medikamente beträgt 3 Monate, für Rezeptfreies ist sie unbegrenzt.

Rezeptpflichtige Medikamente bei denen die Kosten vom Patienten in vollem Umfang selbst getragen werden müssen, werden in der Praxis oft über ein grünes Rezept verordnet. Für das Einlösen eines rezeptpflichtigen Produktes als Selbstzahler, z. B. für potenzfördernde Mittel, Mittel zur Raucherentwöhnung, Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder die Anti-Baby-Pille (bei Frauen ab 21 Jahren), erhalten Sie weiterhin bis zu € 30 Bonus.10)

Selbstzahler sind Privatversicherte oder gesetzlich krankenversicherte Kunden, die ihr verschreibungspflichtiges Medikament selbst zahlen und es sich von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstatten lassen können. Für jedes rezeptpflichtige Medikament erhalten Selbstzahler einen Rezept-Bonus. Dieser liegt bei mindestens € 2,50 und bei maximal € 10 pro Medikamenten-Packung (Bonusstaffel siehe Tabelle).

Bei 3 Medikamenten mit einem Maximal-Bonus können Sie also € 30 pro Rezept sparen. Der Rezept-Bonus wird nach Eingang Ihres Original-Rezepts vom Kaufpreis der Produkte abgezogen, die Sie ohne Verschreibung bestellen. Ein möglicher Restbetrag wird Ihrem Kundenkonto in Form von Bonuspunkten gutgeschrieben und bei einem weiteren Einkauf rezeptfreier Artikel vom Warenwert abgezogen.

Bis zu € 30 BONUS für Ihr Rezept 10)

Das gelbe Rezept

Auf einem gelben Rezept werden Medikamente verordnet, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Die Gültigkeit ist auf 7 Tage begrenzt. Leider können Sie gelbe Rezepte aktuell nicht bei uns einlösen, da hoch dosierte Schlaf- und Schmerzmittel im Grenzverkehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, d. h., diese Arzneimittel dürfen nicht aus den Niederlanden nach Deutschland versendet werden.

Wir sind für Sie da!

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Kostenfreie Fachberatung.

Sie erreichen uns per E-Mail-Adresse [email protected] sowie unter der Telefonnummer: 0800 8321321

Wir sind montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr für Sie da (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

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